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Ingenieurbüro Uwe Weissmann

Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.
Bei Neu-Vermietung, -Verpachtung oder Verkauf ist für Wohngebäude vom Verkäufer/Vermieter ein Energieausweis seit 1. Januar 2009 dem Mieter/Käufer der Immobilie auf Verlangen vorzulegen. Für Nichtwohngebäude ist der Ausweis seit dem 01.07.09 ebenfalls verpflichtend.

Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für welche die Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde und die nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, ist der bedarfsabhängige Energieausweis vorgeschrieben.

Für Gebäude mit 5 und mehr Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis








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