FAQ zur Vor-Ort-Beratung:
Wie hoch ist die Förderung der BAFA für eine
Vor-Ort-Beratung?
Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Ein- und
Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Muss ich mich um den Zuschuss kümmern, und an wen wird
er ausgezahlt?
Im Rahmen der Förderung durch die BAFA übernimmt der Energieberater die
Antragstellung (nur er ist auch hierzu befugt). Der nicht rückzahlbare
Zuschuss wird nach Abschluss der Vor-Ort-Beratung direkt vom Bundesamt
an den Energieberater überwiesen. Der Auftraggeber hat lediglich die
Differenz des Beratungsbetrages und der Förderung zu zahlen.
Bis wann bietet die BAFA die Förderung an?
Die Laufzeit des Förderprogramms wird laufend verlängert.
Aktuelle Information zum Stand der Förderung.
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FAQ zum Energieausweis:
Für welche Gebäude werden Bedarfs-Energieausweise
benötigt?
Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für welche die Baugenehmigung
vor dem 01.11.1977 erteilt wurde, und die nicht nach der
Wärmschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, wird ein
Bedarfs-Energieausweis benötigt.
Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung wird ein Bedarfs-Energieausweis
ausgestellt.
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