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Ingenieurbüro Uwe Weissmann


FAQ zur Vor-Ort-Beratung:



Wie hoch ist die Förderung der BAFA für eine Vor-Ort-Beratung?
Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Muss ich mich um den Zuschuss kümmern, und an wen wird er ausgezahlt?
Im Rahmen der Förderung durch die BAFA übernimmt der Energieberater die Antragstellung (nur er ist auch hierzu befugt). Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird nach Abschluss der Vor-Ort-Beratung direkt vom Bundesamt an den Energieberater überwiesen. Der Auftraggeber hat lediglich die Differenz des Beratungsbetrages und der Förderung zu zahlen.

Bis wann bietet die BAFA die Förderung an?
Die Laufzeit des Förderprogramms wird laufend verlängert.
Aktuelle Information zum Stand der Förderung.


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FAQ zum Energieausweis:



Für welche Gebäude werden Bedarfs-Energieausweise benötigt?
Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für welche die Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde, und die nicht nach der Wärmschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, wird ein Bedarfs-Energieausweis benötigt.

Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung wird ein Bedarfs-Energieausweis ausgestellt.



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